Nutzungsbedingungen für das Videokonferenzwerkzeug Visavid der Grundschule Bach an der Donau

Stand 20.04.2021

Geltungsbereich

Die folgenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des von der Schule bereitgestellten digitalen Videokommunikationswerkzeugs der Firma Auctores GmbH (im Folgenden „Visa-vid“). Sie gelten für sämtliche Nutzungsberechtigten und Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Sinne der Ziff. 3, soweit ihre Anwendung nicht auf bestimmt Gruppen beschränkt ist.

1. Zwecke der Bereitstellung

Datenschutzkonforme Videokonferenzplattform

a) für schulische Kommunikationszwecke, insbesondere zur Durchführung von Distanzun-terricht, von Lehrer- und Klassenkonferenzen sowie auf freiwilliger Basis zur Kommuni-kation mit Schülerinnen und Schülern, externen Nutzern, die als Gastnutzerinnen und Gastnutzer teilnehmen, z.B. Erziehungsberechtigten, externen Partnern, z.B. anderen Behörden, Vereinen, Einrichtungen, Unternehmen, Anbietern von Fortbildungsveranstal-tungen, Dienstleistern der Schulen und anderen Schulen und öffentlichen Stellen zur dienstlichen Aufgabenerfüllung,

b) für dienstliche Kommunikationszwecke der Fortbildungseinrichtungen und weiteren Ein-richtungen im Ressortbereich des StMUK.

2. Nutzungsberechtigte und Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Visavid steht dem Personal an bayerischen Schulen und den Beschäftigten an Fortbildungs-einrichtungen und weiteren Einrichtungen im Ressortbereich des StMUK als Nutzerinnen und Nutzern mit einem Nutzerkonto zur Verfügung (im Folgenden: „Nutzungsberechtigte“). Schülerinnen und Schüler und Gastnutzerinnen und Gastnutzer sind zur Teilnahme an Vide-okonferenzen berechtigt, wenn sie von Nutzungsberechtigten zu diesem Zweck einen Einla-dungslink erhalten haben (im Folgenden: „Teilnehmerinnen und Teilnehmer“).

3. Zulässige Nutzung durch Nutzungsberechtigte und Teilnehmerinnen und Teilnehmer

An Schulen ist die Nutzung von Visavid insbesondere für die Durchführung von Distanzunter-richt gem. § 19 Abs. 4 BaySchO, für die Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern und Gastnutzerinnen und Gastnutzern und zur Durchführung von Konferenzen vorgesehen. Sie dient insbesondere dazu, die jeweils notwendigen schulischen Kommunikations- und Lernan-gebote zu unterstützen und dabei das übrige Angebot sinnvoll zu ergänzen.

Ausschließlich Nutzungsberechtigte können Videokonferenzen terminieren und anlegen und Teilnehmerinnen und Teilnehmern über einen Link Zugang zu den Videokonferenzen gewäh-ren.

Die einschlägigen schul-, personal- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu be-achten.

Die Nutzung von Visavid zu privaten Zwecken ist nicht gestattet.

4. Verantwortung und administrative Aufgaben der Nutzungsberechtigten

Die Verwaltung der Zugänge für Nutzungsberechtigte erfolgt durch die jeweilige Schule bzw. Einrichtung, die für den Einsatz von Visavid datenschutzrechtlich verantwortlich ist.

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a) Schulleitung

Die Schulleitung

 ernennt Visavid-Schuladministratoren (z.B. den Systembetreuer oder den Mebis-Ko-ordinator), die die Einrichtung und Pflege der Nutzerkonten vor Ort übernehmen,

 stellt sicher, dass für eine freiwillige Nutzung vorab die erforderlichen Einwilligungen eingeholt werden und

 informiert die Betroffenen, insbesondere die Nutzungsberechtigten, Teilnehmerinnen und Teilnehmer und deren Erziehungsberechtigten über das Kommunikationswerk-zeug Visavid und dessen Nutzungsbedingungen und trägt Sorge für deren Einhal-tung.

b) Nutzungsberechtigte an der Schule

Die Nutzungsberechtigten

 stellen im Rahmen ihrer schulischen Aufgaben Links zu den Videokonferenzen zur Verfügung und sorgen dafür, dass die Adressaten zum gegebenen Zeitpunkt der Konferenz beitreten können,

 sollen diesen Link mit einem Hinweis oder Link auf die Datenschutzhinweise der Schule versehen,

 achten darauf, dass nur berechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den Video-konferenzen eingeladen werden und auch nur diesen Zugang zu den bereitgestellten Videokonferenzen gewährt wird,

 schreiten gegen Verstöße gegen diese Nutzungsordnung, insbesondere gegen die Verletzung von Rechten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Dritten (z. B. durch unbefugte Aufnahmen, Teilnahme Unbefugter etc.) unverzüglich ein und

 sorgen entsprechend Ihrer Befugnisse für einen geregelten Ablauf des Distanzunter-richts.

c) Leitung weiterer Einrichtungen im Ressortbereich des StMUK

Die Leitung weiterer Einrichtungen im Ressortbereich des StMUK

 ernennt Administratoren, die die Einrichtung und Pflege der Nutzerkonten vor Ort übernehmen und

 informiert die Beschäftigten der Einrichtung über das Kommunikationswerkzeug Visa-vid und dessen Nutzungsbedingungen und trägt Sorge für deren Einhaltung.

5. Teilnahme an Videokonferenzen für Schülerinnen und Schüler

a) Nutzung von Visavid zur Teilnahme am Distanzunterricht Sofern an der Schule die Durchführung von Distanzunterricht (§ 19 Abs. 4 BaySchO) ange-ordnet ist, ist die Teilnahme an Videokonferenzen mit Visavid für Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Die Einladung zu Videokonferenzen erfolgt per Link durch die Nutzungsbe-rechtigten. Die Weitergabe der Einladungslinks ist nicht zulässig.

b) Nutzung von Visavid zu anderen zulässigen Zwecken

Eine Nutzung von Visavid zu anderen Zwecken setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler oder bei minderjährigen Schülerinnen oder Schülern bis zur Vollendung des 14. Le-bensjahres mindestens eine erziehungsberechtigte Person sowie bei minderjährigen Schüle-rinnen oder der Schülern ab Vollendung des 14. Lebensjahres diese selbst und mindestens eine erziehungsberechtigte Person wirksam in die Nutzung von Visavid eingewilligt haben.

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6. Teilnahme an Videokonferenzen für Gastnutzerinnen und Gastnutzer als Teilnehmerin-nen und Teilnehmer

Die Einladung zu Videokonferenzen erfolgt durch die Nutzungsberechtigten per Link an die Gastnutzerinnen und Gastnutzer als Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Weitergabe der Einladungslinks ist nicht zulässig.

7. Nutzung mit privaten Endgeräten

Die Nutzung von Visavid ist über den Internetbrowser des Nutzer-Geräts möglich. Beim Ein-satz mobiler (privater) Endgeräte müssen diese vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte ge-schützt sein (z.B. Passwortschutz, Fingerabdruck, o.ä.). Der Einsatz privater Endgeräte kann von der Schule zugelassen werden.

8. Datenschutz und Datensicherheit

a) Das Gebot der Datenminimierung ist zu beachten: Bei der Nutzung sollen so wenig per-sonenbezogene Daten wie möglich verarbeitet werden. So ist z.B. zu beachten, dass im Rahmen der besonderen Situation einer Videokonferenz insbesondere Kommunikation über nicht erforderliche Schülerdaten (z.B. Daten zur Abwesenheit vom Unterricht, Ad-resse und Telefonnummern) beim Einsatz von Visavid zu vermeiden sind.

b) Die Aufzeichnung einer Bild-, Ton- oder Videoübertragung, z. B. durch eine Software o-der das Abfotografieren des Bildschirms, ist nicht zulässig.

c) Jeder Nutzungsberechtigte und jede/er Teilnehmerin und Teilnehmer hat zur Wahrung eigener oder fremder Persönlichkeitsrechte jederzeit das Recht und die Möglichkeit, seine Kamerafreigabe zu beenden. Eine Verpflichtung zur Freigabe des eigenen Bildes besteht nicht. Gleichwohl ist unter dieser Prämisse jeder Nutzungsberechtigte und jede/er Teilnehmerin und Teilnehmer gehalten, seinen persönlichen schulischen und dienstlichen Mitwirkungsplichten nachzukommen.

d) Eine Verpflichtung zur Nutzung der Tonübertragung besteht, soweit sie zur sachgerech-ten Erfüllung der jeweiligen Mitwirkungspflichten erforderlich ist und keine überwiegen-den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen oder Dritter entgegenstehen.

e) Alle Nutzungsberechtigte und Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben darauf zu achten, dass Nichtberechtigte, z.B. Haushaltsangehörige, den Bildschirm und darauf abgebildete Kommunikationen nicht einsehen und mithören können.

f) Sensible Daten gem. Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Ge-werkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten) dürfen grundsätzlich nicht verarbeitet werden. Eine Verarbeitung solcher Daten steht unter dem Vorbehalt, dass diese durch Bekannt-machung des StMUK zugelassen wird, die die jeweiligen Anforderungen an die Datensi-cherheit festlegt (vgl. Ziffer 3.4 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).

g) Bei der Nutzung von Visavid sind das Mithören und die Einsichtnahme durch Unbefugte zu vermeiden. Die Nutzung der Videokonferenzfunktionen an öffentlichen Orten, insbe-sondere in öffentlichen Verkehrsmitteln, ist untersagt.

h) Die Zugangsdaten dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Wer vermu-tet, dass sein Passwort anderen Personen bekannt geworden ist, ist verpflichtet, dieses unverzüglich zu ändern. Die Verwendung eines fremden Nutzerkontos ist grundsätzlich unzulässig. Ferner ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten in Anwendungen zu speichern oder un-gesichert auf Servern von Drittanbietern zu hinterlegen.

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i) Nach Beendigung der Nutzung haben sich die Nutzungsberechtigten bei Visavid auszu-loggen; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den Raum zu verlassen.

j) Eine Verwendung des schulischen Nutzerkontos zur Authentifizierung an anderen On-line-Diensten ist nicht zulässig, außer es ist ein von der Schule zugelassener Dienst.

9. Verbotene Nutzungen

a) Alle Nutzungsberechtigte und Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, bei der Nutzung von Visavid geltendes Recht einzuhalten, insbesondere das Strafrecht, Jugend-schutzrecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht. Außerdem ist jede Nutzung untersagt, die geeignet ist, die berechtigen Interessen der Schule bzw. der Dienststelle zu beein-trächtigen (z. B. Schädigung des öffentlichen Ansehens der Schule; Schädigung der Si-cherheit der IT-Ausstattung der Schule).

b) Es ist verboten, pornographische, gewaltdarstellende oder -verherrlichende, rassisti-sche, menschenverachtende oder denunzierende Inhalte über Visavid abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten. Über Visavid bereitgestellte Inhalte dürfen nicht unbefugt in sozialen Netzwerken verbreitet werden.

c) Es ist verboten, urheberrechtlich geschütztes Material (Filme, Videos, Musik, etc.) in den Konferenzraum zu streamen.

d) Die Nutzung als Live Event Streaming / Broadcast System (=Ein Video- und Audiosignal an viele Zuhörer) ist unzulässig. Davon ausgenommen sind dienstliche Inhalte, wie z.B. schulischen Unterrichts, von Lehrerfortbildungen oder Konferenzen und Informationsver-anstaltungen im Rahmen der dienstlichen Verpflichtung für bis zu 150 hörende Teilneh-mer.

10. Missbrauchskontrolle, Protokollierung (gilt für Nutzungsberechtigte an der Schule)

Zur Kontrolle der Einhaltung der Nutzung zu dienstlichen Zwecken sowie der übrigen Rege-lungen durch die Nutzungsberechtigte an der Schule können unter Beachtung des Verhält-nismäßigkeitsprinzips sowie der personalvertretungs- und datenschutzrechtlichen Vorschrif-ten und Vereinbarungen Missbrauchskontrollen (Stichproben- und Verdachtskontrollen) durchgeführt werden. Näheres wird in der Dienstvereinbarung geregelt.

11. Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen

Im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich die Schulleitung das Recht vor, den Zugang eines Nutzungsberechtigten zu Visavid zu sperren. Weitere z.B. strafrechtliche, disziplinarrechtliche oder schulrechtliche Maßnahmen gegenüber Nutzungs-berechtigten bleiben hiervon unberührt. Dies gilt entsprechend gegenüber Teilnehmern.

12. Beendigung der Bereitstellung und Löschung der Nutzerkonten von Nutzungsberech-tigten

Mit Ende der Bereitstellung des Angebots von Visavid (z.B. bei Wechsel auf ein anderes An-gebot für Videokonferenzen) werden alle Daten inklusive der Nutzerkonten bei Visavid spä-testens nach Ende der gesetzlichen Fristen gelöscht.

Tritt ein Nutzungsberechtigter während der Dauer des Angebots von Visavid aus einer ange-meldeten Schule aus (beispielsweise durch Schulwechsel) und wird daher vom Administrator das Nutzerkonto dieser Person entfernt, wird dieses nach 30 Tagen unwiderruflich gelöscht. Daneben besteht die Möglichkeit, Nutzerkonten unverzüglich zu löschen.

13. Schlussbestimmung

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Diese Nutzungsbedingungen gelten im Rahmen der freiwilligen Nutzung auf Grundlage der jeweiligen Zustimmung, im Übrigen auf Grund der jeweiligen Dienst- und Verhaltenspflichten.